Bedingte Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes

Der Schieß­be­trieb kann ab sofort, unter Ein­hal­tung der Hygie­ne­re­geln, wie­der auf­ge­nom­men wer­den. Die Fest­le­gun­gen der Säch­si­sche Coro­na-Schutz-Ver­ord­nung (Sächs­Coro­naSch­VO) sind umzu­set­zen.

Dies bedeu­tet u.a.:

  • Am Trai­ning dür­fen nur Schüt­zen teil­neh­men, die kei­ner­lei COVID-19-ver­däch­ti­ge Sym­pto­me haben.
  • Nach dem Betre­ten des Gebäu­des sind die Hän­de zu waschen oder zu desinfizieren.
  • Der Druck­luft­stand kann von maxi­mal 2 Schüt­zen gleich­zei­tig genutzt wer­den (Abstands­re­ge­lung).
  • Auf dem 25m-Pis­to­len­stand sind zwei Schüt­zen und eine Auf­sicht zuge­las­sen (Abstands­re­ge­lung).
  • Auf dem 50m-Gewehr­stand sind drei Schüt­zen (je eine Per­son pro Box) und eine Auf­sicht zuge­las­sen (Abstands­re­ge­lung).
  • Im Auf­ent­halts­raum ist ein Min­dest­ab­stand von 1,5 Metern ein­zu­hal­ten. Das bedeu­tet, dass sich maxi­mal 6 Per­so­nen hier gleich­zei­tig befin­den dürfen.
  • Es fin­det kei­ner­lei Gäs­te­schie­ßen statt. Begleit­per­so­nen kön­nen das Gebäu­de nicht betreten.
  • Mund- / Nasen­schutz ist nicht ver­pflich­tend, ist aber auf­grund der vor­wie­gend älte­ren Schüt­zen empfehlenswert.
  • Die Abstands­re­ge­lung von 1,5m sind auf dem Frei­ge­län­de vor dem Schüt­zen­haus eben­falls einzuhalten.

 

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