Der Schießbetrieb kann ab sofort, unter Einhaltung der Hygieneregeln, wieder aufgenommen werden. Die Festlegungen der Sächsische Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) sind umzusetzen.
Dies bedeutet u.a.:
- Am Training dürfen nur Schützen teilnehmen, die keinerlei COVID-19-verdächtige Symptome haben.
- Nach dem Betreten des Gebäudes sind die Hände zu waschen oder zu desinfizieren.
- Der Druckluftstand kann von maximal 2 Schützen gleichzeitig genutzt werden (Abstandsregelung).
- Auf dem 25m-Pistolenstand sind zwei Schützen und eine Aufsicht zugelassen (Abstandsregelung).
- Auf dem 50m-Gewehrstand sind drei Schützen (je eine Person pro Box) und eine Aufsicht zugelassen (Abstandsregelung).
- Im Aufenthaltsraum ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Das bedeutet, dass sich maximal 6 Personen hier gleichzeitig befinden dürfen.
- Es findet keinerlei Gästeschießen statt. Begleitpersonen können das Gebäude nicht betreten.
- Mund- / Nasenschutz ist nicht verpflichtend, ist aber aufgrund der vorwiegend älteren Schützen empfehlenswert.
- Die Abstandsregelung von 1,5m sind auf dem Freigelände vor dem Schützenhaus ebenfalls einzuhalten.