Auszug aus der Finanzordnung 2021
(Stand 01.09.2021)
1. Monatsbeiträge für Mitglieder
- Gruppe 1 = berufstätige Arbeitnehmer / Selbstständige 15,00 €
- Gruppe 2 = Auszubildende, Studenten, Rentner, Vorruheständler, Erwerbslose 10,00 €
- Gruppe 3 = Kinder und Schüler bis 18 Jahre 4,00 €
Die einmalige Aufnahmegebühr beträgt für:
- Gruppe 1 = 50,00 €
- Gruppe 2 = 50,00 €
- Gruppe 3 = 10,00 €
Die Zahlung der Beiträge erfolgt zum:
- 15.01. bei Zahlungstermin “vierteljährlich”, “halbjährlich” und “jährlich”
- 15.04. bei Zahlungstermin “Vierteljährlich”
- 15.07. bei Zahlungstermin “vierteljährlich” und “halbjährlich”
- 15.10. bei Zahlungstermin “vierteljährlich”
Die Zahlung des Mitgliedbeitrages erfolgt grundsätzlich im Lastschrifteinzugsverfahren.
2. Familienrabatt
Bei Mitgliedschaft mehrerer Mitglieder einer Familie, die in einem Haushalt leben, bezahlt das erste Mitglied den vollen und jedes weitere Mitglied den nächsttieferen Beitrag im Schützenverein, den er eigentlich laut Ziffer 1 zu bezahlen hat. Der Beitrag der Gruppe 3 wird halbiert. Befinden sich die betreffenden Familienmitglieder in unterschiedlichen Beitragsgruppen, so bezahlt das Mitglied der höchsten Beitragsgruppe den vollen Beitrag. Die Mitglieder haben selbst nachzuweisen, dass ihr Anspruch auf Familienrabatt besteht.
5. Beiträge für Nichtmitglieder
- Standgebühr pro Stunde 5,00 €
- Waffe 5,00 €
- Munition laut Munitionsliste
- Für Schützen innerhalb des Sportschützenkreises 13 Leipzig-Delitzsch entfallen die zusätzlichen Standgebühren.
9. Arbeitsleistungen
Jedes aktive Mitglied ist verpflichtet, 9 Arbeitsstunden im laufenden Jahr zugunsten des Schützenvereins zu leisten. Der Nachweis erfolgt im persönlichem Schießbuch, in dem die geleisteten Arbeitsstunden durch den Vorstand oder einer beauftragten Person bestätigt werden. Für jede nicht geleistete Stunde erhebt der Verein eine Gebühr in Höhe von 20,00 Euro.